Holland - tot ziens
Nachdem wir uns 2007 entschlossen hatten Strolch zu behalten, waren
wir ganz happy und freuten uns schon auf einen gemeinsamen Urlaub mit Hund in Holland.
Weit gefehlt ... !
Eine schriftliche Anfrage bei der Niederländische Botschaft, ob Urlaub mit einem Pitbull-Staffordshire-Mix möglich sei, unter Berücksichtigung von:
- Besitz eines Sachkundescheins,
- von Anfang an positive Wesenstests,
- Haftpflichtversicherung für den Hund,
- Führungszeugnis des Hundehalters,
erwies sich die Antwort als niederschmetternd.
Originaltext des Antwortschreibens vom 12.04.2007:
Von: BLN-LNV [mailto:bln-lnv@minbuza.nl]
Gesendet: Donnerstag, 12. April 2007 15:46
Betreff: Re: Urlaub in den Niederlanden - Mitnahme eines Hundes
Unsere Entscheidung ist getroffen.
Wir werden nun Holland den Rücken kehren!
Somit haben wir unser schönes Mobilheim, das auf einem vorbildlich verwalteten und gepflegten Campingplatz (www.itsoal.com) direkt am Ijsselmeer steht, zum Verkauf angeboten.
Es kann doch nicht angehen, dass NUR ein reinrassiger American-Staffordshire mit FCI Papiere in Holland erlaubt ist bzw. einreisen darf und ein Mix, als besonders gefährlich eingestuft wird.
Ich dachte immer, dass Holland so liberal ist aber da habe ich mich wohl getäuscht!
Wir sind uns einig - Urlaub ohne Strolch wird es für uns nicht mehr geben.
Hier ein paar Fotos:
Für uns war es ärgerlich, da wir keine andere Wahl hatten und somit zum Verkauf des Caravans gezwungen waren.
Zwischenzeitlich hat die Niederländische Regierung erklärt, dass es beabsichtigt ist, die RAD zu ändern und durch ein neues Gesetz zu ersetzen (http://www.davids-revenge.de/)
Quelle: http://bln.niederlandeweb.de/de/content/comunity/Ausweis/heimtiere/start_htm
Aggressive Hunde:
"Das niederländische Ministerium für Landwirtschaft, Natur und
Lebensmittelqualität arbeitet an einer neuen Regelung, die es ermöglicht,
aggressive Hunde einem Verhaltenstest zu unterziehen. Mit dieser neuen
Regelung entscheidet nicht mehr das äußere Erscheinungsbild, sondern das
Verhalten des Hundes darüber, ob ein Hund beschlagnahmt werden darf.
Die Regelung für aggressive Tiere (RAD) aus dem Jahr 1993 bleibt offiziell bis zur Verkündung der neuen Regelung in Kraft. Bis dahin werden Pitbulls nur noch dann beschlagnahmt, wenn sie einen Beißvorfall verursacht haben. Sie müssen sich einem Verhaltenstest unterziehen und anhand des Ergebnisses wird dann darüber entschieden, ob sie eingeschläfert werden. Auch andere Hunde, die beißen, können wie jeher beschlagnahmt werden.
Häufige Fragen*
Darf ich mit meinem pitbullartigen Hund in die Niederlande einreisen?
Ja, das dürfen Sie, wie auch mit jedem anderen Hund. Er muss allerdings über den oben genannten EU-Pass verfügen und – wie oben bereits erwähnt – gegen Tollwut geimpft und durch einen Chip oder eine Tätowierung gekennzeichnet sein.
* Mein Hund erfüllt alle deutschen Vorschriften. Kann ich ihn in die Niederlande mitnehmen?
Ja, das ist möglich. Wenn er sich jedoch unnormal aggressiv verhält, kann er beschlagnahmt und dem oben genannten Verhaltenstest unterzogen werden."
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Unser Kommentar:
In den Medien wird überall verkündet, dass die "RAD" außer Kraft gesetzt wurde und es nun möglich sei, bedenkenlos mit einem "Soka" der keine FCI Papiere besitzt, problemlos einzureisen.
Zitat, unter häufige Fragen:
"Mein Hund erfüllt alle deutschen Vorschriften. Kann ich ihn in die Niederlande mitnehmen?"
"Ja, das ist möglich. Wenn er sich jedoch unnormal aggressiv verhält, kann er beschlagnahmt und dem oben genannten Verhaltenstest unterzogen werden."
Na toll ... was sollen wir nun davon halten?
Was ist, wenn derzeit ein Niederländer oder Tourist zu Unrecht einen pitbullartigen Hund als aggressiv (kein Beißvorfall) anzeigt und ich nicht beweisen kann, dass dies nicht der Wahrheit entspricht.
Wird mein Hund trotzdem ohne "wenn" und "aber", "eingezogen"?
Wann ist ein Hund "unnormal aggressiv"?
Betrifft dies alle Rassen oder nur pitbullartige Hunde?
Wie lautet die Definition? Da die neue Regelung einen Verhaltenstest vorsieht, dieser aber noch nicht in Kraft getreten ist, hat meiner Ansicht nach zu bedeuten, dass der beschlagnahmte Hund solange wie in der Vergangenheit auch an einem unbekannten Ort (in NL "Laserheim" genannt) verweilen muss, bis er letztendlich dann doch noch eingeschläfert wird?
Es darf nicht außer Acht gelassen werden, dass für uns "Soka" Besitzer (ohne FCI Papiere) in der Vergangenheit wie auch zur Zeit, es keine rechtliche Möglichkeit gibt, Widerspruch zu erheben, um entsprechende Schritte einleiten zu können.
Diese Übergangsregelungen sind uns zu "Wischiwaschi"
Fazit:
Solange es keine klare, Regelung sowie ein Einspruchsrecht gibt und ich ausnahmslos keine Angst bzw. Bedenken haben muss, dass mein "Soka" beschlagnahmt wird weil irgendeinem seine "Nase" nicht passt, werden wir bis dahin nicht mehr in die Niederlande einreisen.
Am 27. Juli 2008 haben wir unseren Caravan schweren Herzens an eine nette Familie aus Hessen verkauft, die hoffentlich mit dem Wagen genauso viel Spaß haben wird, wie wir es hatten.