Rasseliste
 
Vom Grundsatz ist es natürlich für Hund und Halter höchst diskriminierend, nur aufgrund der Rasse des Hundes stigmatisiert zu werden.
 
Ausgelöst wurde dies durch eine auf "Boulevard-Presse-Niveau" geführten Diskussion, die durch ein völlig unverantwortliches - ja kriminelles - Verhalten einiger weniger Hundebesitzer und u. a. den dadurch verschuldeten Tod eines Kindes ausgelöst wurde.
 
Das Ganze führt nun dazu, dass eine Vielzahl verträglicher und verschmuster Familienhunde in den Tierheimen sitzen und sich nur wenige Menschen finden, sich so einer "armen Socke", die nichts anderes getan hat, als im falschen Fell geboren zu sein, anzunehmen.
 
Dass die Rasse einen Hund nicht als unwiderlegbar gefährlich oder gesteigert aggressiv qualifizert, belegen zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen.
" ... Die Vorfahren anderer aufgelisteter Gruppen wurden vom Menschen bis vor etwa 100 Jahren elend missbraucht, nämlich zu Hundekämpfen. Hierzu gehört zum Beispiel der Pit-Bull und der Staffordshire Terrier. Hunde dieses Typs hatten zur Zeit der Pits tatsächlich eine übersteigerte Aggressivität, die sich aber gegen Artgenossen, also gegen Kampfgenossen richtete. Von Menschen ließen sie sich dagegen im Kampf mühelos sekundieren. Heutige Vertreter dieser Hundetypen stellen sicher ein recht geeignetes Potential dar, um ihnen Unverträglichkeit anzutrainieren. Bei einer vernünftigen Haltung sind sie aber völlig „normale“ Familienhunde. ..."
 
Auch die Landestierärztekammer Hessen ist dieser Auffassung:
"Die Gefährlichkeit eines Hundes hat nichts mit der Rasse zu tun, das ist wissenschaftlich belegt und darauf haben wir immer wieder hingewiesen", so Prof. Dr. Alexander Herzog, Präsident der LTK Hessen. "Gerade auch vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts hoffen wir, dass die Petition Erfolg hat und die Rasseliste aus der Verordnung herausgenommen wird". 
 
<< Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sagt aus, dass bei fehlender Bestätigung der Annahme der übermäßigen Beißhäufigkeit durch Listenhunde eine Änderung erfolgen muss.
"Allerdings muss der Bundesgesetzgeber die weitere Entwicklung beobachten. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Ursachen aggressiven Verhaltens von Hunden der verschiedenen Rassen und über das Zusammenwirken unterschiedlicher Ursachen sowie die tatsächlichen Annahmen des Gesetzgebers belassen noch erhebliche Unsicherheit. Es ist deshalb notwendig, die Gefährdungslage, die durch das Halten von Hunden entstehen kann, und die Ursachen dafür weiter im Blick zu behalten und insbesondere das Beißverhalten der von § 2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG erfassten Hunde künftig mehr noch als bisher zu überprüfen und zu bewerten. Wird dabei die prognostische Einschätzung der Gefährlichkeit dieser Hunde durch den Gesetzgeber nicht oder nicht in vollem Umfang bestätigt, wird er seine Regelung den neuen Erkenntnissen anpassen müssen." 
Hierbei wird den Gesetzgebern freigestellt, diejenigen Hunderasse in die Liste mit aufzunehmen, die eine vergleichbare Beißhäufigkeit haben wie die bisher gelisteten Rassen oder die Rasseliste insgesamt abzuschaffen und andere Kriterien als die Rassezugehörigkeit (z. B. Wesenstest oder Halterqualifikation) zu verwenden. Die Zwischenauswertung legt nahe, dass eine Änderung erfolgen könnte. So müssten entsprechend dem Urteil des BVerfG entweder Rassen wie Münsterländer, Deutscher Schäferhund und Golden Retriever in die Liste aufgenommen werden oder Rassen wie Mastiff, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier gestrichen werden, wenn sich die Zahlen von 2003-2004 bestätigen. >> (Quelle: Wikipedia)
  
Eine Stadt wie Frankfurt am Main, die eine Hundesteuer (€ 900.-) einfordert, die nicht nachvollziehbar ist, verschärft die Situation noch erheblich. Die sonstigen Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, einen Soka zu halten, reichen zur Erhöhung der Sicherheit völlig aus.  
 
Die Voraussetzungen "Sachkunde, Wesenstest, Führungszeugnis" begrüße ich ausdrücklich. Ansonsten ist zu befürchten, dass diese Hunde - mit den dargestellten Folgen - in falsche Hände kommen und wir  verantwortungsbewußten Hundehalter und unsere Hunde wieder unverschuldet in der Öffentlichkeit unter Druck geraten.
  
Gleichwohl ist es für mich nicht nachvollziehbar, dass diese einfach zu erfüllenden Voraussetzungen nicht für alle Hunde einer gewissen Größe oder eines gewissen Gewichtes gelten.
 
Das würde uns vor einigen höchst aggressiven Hunden, die nicht gelistet aber entweder nicht erzogen sind oder gar auf dem Hundeplatz gehetzt werden (welcher private Halter muss so etwas tun?) schützen und das Vorurteil "Kampfhund" weiter abbauen. Die diversen "BeißStatistiken"  (http://www.maulkorbzwang.de/statistiken.htm) sprechen für sich.