Übernahme -> Unser Strolch
Nachdem wir uns dazu entschlossen hatten Strolch zu behalten, benötigten wir einige Wochen, die Planung in die Tat umsetzen zu können.
Aufgrund verschiedener Auflagen ist es nämlich nicht möglich, von heute auf morgen Besitzer eines sogenannten Listenhundes zu werden. Für das Halten eines Listenhundes müssen diverse Auflagen erfüllt werden:
- Erfolgreicher Wesenstest des Hundes
- Sachkundeschein (Schriftliche- und Praktische Prüfung
muß abgelegt werden)
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung für den Hund
- Vorlage eines Führungszeugnisses der Hundehalter
- Schriftliche Genehmigung vom Hauseigentümer, einen Listenhund im Haus/Wohnung halten zu dürfen.
Alle benötigten Unterlagen für die Übernahme von Strolch haben wir an die Stadt Offenbach weitergeleitet und seit dem